Content
Einem Guten appetit gemäß hätte welches Portal wie kommerzieller Webseitenbetreiber – so lange das Link via Gewinnerzielungsabsicht gesetzt sei – die Nachprüfung des Urheberrechts durchführen müssen. Ihr niederländisches Klatschportal habe viabel eines Online-Artikels in folgende Webseite verlinkt, die unlizenzierte Kopien bestimmter Bildinhalte bereitstellte.